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Neue Konsultationsvereinbarungen mit Großbritannien und Chile
, 2020-0.588.377, BMF-AV 2020/136.
Der , 2020-0.573.510, BMF-AV 2020/133, der durch den , 2020-0.588.377, BMF-AV 2020/136, abgeändert wurde, gibt den Inhalt einer zwischen Österreich und Großbritannien auf Basis von Art 23 Abs 3 DBA Großbritannien, BGBl III 2019/32, abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung betreffend die Quellensteuerentlastung in Österreich im Zusammenhang mit Dividenden, die von in Großbritannien ansässigen Gesellschaften bezogen werden, wieder. Mit dieser Konsultationsvereinbarung soll vor dem Hintergrund des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union die Anwendung ähnlicher Verwaltungsvorschriften, wie sie die Mutter-Tochter-Richtlinie vorsieht, sichergestellt werden. Die Konsultationsvereinbarung gilt ab .
, 2020-0.549.140.
Die Konsultationsvereinbarung mit Chile betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Chile iSd Art 4 DBA Chile. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht. Die Konsultationsvereinbarung gilt ab .