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COVID-19-Prämie und Vergütungsanspruch nach dem EpiG
In einem Verfahren über die Erstattungsfähigkeit einer COVID-19-Prämie im Rahmen eines an den Arbeitgeber nach dem EpiG übergegangenen Anspruches auf Vergütung während einer Absonderung traf der VwGH allgemeine Aussagen darüber, unter welchen Voraussetzungen nach Maßgabe dieser Bestimmung fortgezahltes Entgelt zu erstatten ist (). Das Prüfschema des VwGH ist daher über den Einzelfall hinaus verwertbar.
Sachverhalt
Der Arbeitgeber beantragte eine Vergütung gemäß § 33 EpiG für die an einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer während des Absonderungszeitraums nach Maßgabe des § 32 EpiG geleistete Entgeltfortzahlung. Die Vergütung wurde zwar zuerkannt, aber nicht in der beantragten Höhe. Dass auch der Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung ersatzfähig ist, wurde im Verfahren vor dem VwGH nicht mehr in Frage gestellt. Strittig war aber die Einbeziehung einer COVID-19-Prämie in die Berechnung des Vergütungsbetrags. Vom LVwG OÖ wurde dies verneint.
Verfahren vor dem VwGH
Der Vergütungsanspruch gemäß § 32 EpiG ist nach dem Entgelt iSd EFZG zu bemessen. Der VwGH führte dazu aus, dass als regelmäßiges Entgelt iSd EFZG jenes Entgelt zu verstehen ist, das...