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EU-Verordnungsvorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter
Im Aktionsplan der Europäischen Kommission für eine faire und einfache Besteuerung wird betont, dass die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften an die Geschäftstätigkeit im digitalen Zeitalter anzupassen sind. Cicin-Sain (Kluwer Taxblog ) stellt die in diesem Zusammenhang im Jahr 2022 von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen dar, die sich auf die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und die Personenbeförderung beschränken. Konkret werde eine neue Definition für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften eingeführt, wonach Vermietungen bis zu 45 Tagen ausdrücklich unabhängig davon mit Hoteldienstleistungen gleichgesetzt werden, ob Nebenleistungen erbracht werden. Die weite Definition des Begriffs Personenbeförderung könne dazu führen, dass – vermutlich unbeabsichtigt – auch Plattformen einbezogen werden, die außerhalb der Sharing-Economy-Sektoren tätig sind. Zentral seien Regelungen für Plattformen, die von einer nicht ansässigen, nicht registrierten Person erbrachte Personenbeförderungen erleichtern.