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Überstundenpauschale bei Altersteilzeitgeld
Die Berechnung des Altersteilzeitgeldes wurde vom AMS gemeinsam mit dem BMA unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur kürzlich zusammengefasst. Nunmehr hat sich dabei eine Änderung ergeben. So werden Überstundenvergütungen in pauschalierter Form der Einzelvergütung gleichgestellt und bei der Berechnung des Unterwertes für den Lohnausgleich ebenfalls nicht berücksichtigt.
Ausgangsposition
Die aufgrund des VwGH-Erkenntnisses vom , Ra 2020/08/0042, geänderte Berechnungsweise des Altersteilzeitgeldes wurde in der PV-Info 5/2022, Seiten 18 ff, vorgestellt. Dabei wurde die Auffassung zugrunde gelegt, dass bei der Berechnung des Unterwertes Überstunden- bzw Mehrarbeitsstundenentgelte zwar grundsätzlich nicht einfließen, dass dies aber nicht für den Fall gilt, dass die Abgeltung in Form einer Pauschale erfolgt. Das BMA vertritt nunmehr allerdings abweichend davon die Rechtsmeinung, dass bei der Berechnung des Lohnausgleichs Mehr- und Überstunden generell nicht bei der Berechnung des Unterwertes zu berücksichtigen sind, also auch dann nicht, wenn diese in Form einer Pauschale (wie Überstundenpauschale) abgegolten werden.
Dafür waren vor allem folgende Überlegungen maßgeblich: Auch wenn Me...