Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelles aus der Personalverrechnung
AbgÄG 2022
Ein Abgabenänderungsgesetz 2022 mit folgenden Inhalten ist wieder auf dem Weg (Ministerialentwurf vom ):
Gesetzliche Klarstellung, dass ein Arbeitnehmer pro Jahr nicht mehr als 3.000 € an steuerfreier Mitarbeitergewinnbeteiligung erhalten kann. Sollte dieser Betrag durch Mitarbeitergewinnbeteiligungen von mehreren Arbeitgebern überschritten worden sein, liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand vor.
Unternehmer sollen eine Jahreskarte ohne Führung eines Fahrtenbuches im Ausmaß von 50 % pauschal als Betriebsausgabe absetzen können.
Auch im Jahr 2022 wird das (Kontroll-)Jahressechstel oder -zwöftel im Falle von Kurzarbeit wieder um einen pauschalen Zuschlag von 15 % erhöht.
Weiters ist eine langersehnte Neugestaltung der Abzugsteuer bei Arbeitskräfteüberlassung durch eine Änderung der DBA-Entlastungsverordnung in Aussicht. PV-Info wird Sie nach den entsprechenden Beschlüssen informieren.