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PV-Info 6, Juni 2022, Seite 1

Aktuelles aus der Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

AbgÄG 2022

Ein Abgabenänderungsgesetz 2022 mit folgenden Inhalten ist wieder auf dem Weg (Ministerialentwurf vom ):

  • Gesetzliche Klarstellung, dass ein Arbeitnehmer pro Jahr nicht mehr als 3.000 € an steuerfreier Mitarbeitergewinnbeteiligung erhalten kann. Sollte dieser Betrag durch Mitarbeitergewinnbeteiligungen von mehreren Arbeitgebern überschritten worden sein, liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand vor.

  • Unternehmer sollen eine Jahreskarte ohne Führung eines Fahrtenbuches im Ausmaß von 50 % pauschal als Betriebsausgabe absetzen können.

  • Auch im Jahr 2022 wird das (Kontroll-)Jahressechstel oder -zwöftel im Falle von Kurzarbeit wieder um einen pauschalen Zuschlag von 15 % erhöht.

Weiters ist eine langersehnte Neugestaltung der Abzugsteuer bei Arbeitskräfteüberlassung durch eine Änderung der DBA-Entlastungsverordnung in Aussicht. PV-Info wird Sie nach den entsprechenden Beschlüssen informieren.

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