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SWI 12, Dezember 2014, Seite 589

Besteuerung von Abfindungen in Aufhebungsverträgen

Kölbl/Roß-Kirsch (IWB 19/2014, 711 ff.) erläutern internationale steuerliche Fragestellungen bei Abfindungszahlungen aufgrund von Aufhebungsverträgen. In Frankreich etwa könne die Abfindung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 225.288 Euro steuerfrei ausbezahlt werden; lediglich der Arbeitgeber schulde bei einem Aufhebungsvertrag einen besonderen Sozialbeitrag in Höhe von 20 % der Aufhebungsabfindung. Die Autoren weisen aber darauf hin, dass die Steuerfreiheit der Abfindung im internationalen Vergleich eher die Ausnahme ist. Für den grenzüberschreitenden Fall legen sie zunächst dar, dass nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 lit. d dEStG Abfindungen für die Auflösung eines Dienstverhältnisses zu den inländischen Einkünften zählen, soweit die Einkünfte für die zuvor ausgeübte Tätigkeit der deutschen Besteuerung unterlegen haben. Die Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland und die Auszahlung der Abfindung nach der Wohnsitzaufgabe änderten daher nichts an der Steuerpflicht nach deutschem Recht. Dieses Ergebnis könne sich aber im Anwendungsbereich eines DBA ändern. Dies verdeutlichen Kölbl/Roß-Kirsch anhand des Urteils des BFH vom , I R 83/95. In diesem Fall stand dem Quellenstaat Deutschland bei Au...

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