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PV-Info 3, März 2022, Seite 21

BFG zu in Österreich ansässigem, wesentlich beteiligtem Verwaltungsrat einer Schweizer AG

Petra Vrignaud

Im Zentrum dieser Entscheidung stand die immer wiederkehrende Frage der abkommensrechtlichen Einordnung von Einkünften eines Verwaltungsrats einer Schweizer AG. Die Abgrenzung des dabei maßgeblichen Kriteriums „überwachende versus leitende Funktion“ gestaltet sich in der Praxis vielfach schwierig. Das BFG hat hierzu entsprechende Anhaltspunkte dargelegt ().

Der Beschwerdeführer ist in Österreich ansässig und hat die Funktion des Verwaltungsratspräsidenten einer Schweizer AG inne, welche eine 100%ige Tochtergesellschaft einer Schweizer SE (Societas Europaea) ist. An der SE hält der Beschwerdeführer rund 29 % der Anteile, gleichzeitig fungiert er auch hier als Verwaltungsratsmitglied und geschäftsführender Direktor.

Laut den vorliegenden Informationen wird die Tätigkeit als Verwaltungsratspräsident (offenbar annähernd ausschließlich) in Österreich ausgeübt und mit einem festen Monatslohn (inklusive Bonuszahlung) honoriert. Die Tätigkeit selbst beinhaltet laut eigenen Angaben insbesondere „[…] die Planung, Anordnung, Leitung und Überwachung der gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen, aufsichtsrechtlichen und wirtschaftlichen Verpflichtungen der AG […], so...

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