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Vorlage des BFH an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 6 dEStG i. d. F. des BeitrRLUmsG vom (dBGBl. I 2011, 2592) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern (BFH , VI R 2/12 und VI R 8/12).