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SWI 12, Dezember 2014, Seite 583

EuGH: Keine willkürliche Ausdehnung der für eine mehrwertsteuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung erforderlichen Nachweispflichten

Mit seinem Urteil vom , Rs. C-492/13, Traum, hatte sich der EuGH mit den Formalvoraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu befassen. Diese Fragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Traum EOOD (im Folgenden: Traum) und dem Direktor na Direktsia „Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika“ Varna pri Tsentralno upravlenie na Natsionalnata agentsia za prihodite (Direktor der Direktion „Anfechtung und Steuer- und Sozialversicherungspraxis“ für die Stadt Varna bei der bulgarischen Zentralverwaltung der Nationalen Agentur für öffentliche Einnahmen, im Folgenden: Direktor) über einen Steuerprüfungsbescheid, mit dem ein Antrag von Traum auf Mehrwertsteuerbefreiung eines von ihr als innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen eingeordneten Umsatzes abgelehnt wurde.

S. 584Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Monaten September und Oktober 2009 war Traum im Bereich allgemeiner Bauleistungen für Gebäude und bauliche Anlagen tätig. In ihrer Mehrwertsteuererklärung für den Zeitraum vom 1. 9. bis gab Traum an, sie habe mehrwertsteuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen von Messerhaltern und Rohlingen ...

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