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PV-Info 3, März 2022, Seite 17

Berechnung des Lohnausgleichs bei Altersteilzeit

Andreas Gerhartl

Der VwGH hat kürzlich erstmals über die Berechnung des Lohnausgleichs bei Altersteilzeit entschieden und dabei eine Berechnungsmethode angewendet, die von der bisherigen Praxis teilweise abweicht (). Relevant ist dies daher für die Berechnung der Höhe des Altersteilzeitgeldes, das dem Arbeitgeber ja einen Teil des von ihm zu leistenden Lohnausgleichs refundieren soll.

Sachverhalt und Verfahrensgang

Die Arbeitnehmerin war mit einem Beschäftigungsausmaß von 38,5 Wochenstunden beschäftigt und erhielt für die Ausübung der Tätigkeit als stellvertretende Bereichsleiterin auch eine Funktionszulage. Zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin wurde vereinbart, dass sie ab ihre Funktion als stellvertretende Bereichsleiterin verliert, womit auch der Verlust der Funktionszulage verbunden war.

Ebenfalls vereinbart wurde eine Altersteilzeit ab , mit der die wöchentliche Arbeitszeit auf 59,74 % des bisherigen Ausmaßes (also 23 Wochenstunden) verringert und das Arbeitsentgelt (ausgehend vom um die Funktionszulage verringerten Anspruch) entsprechend gekürzt wurde. Der Arbeitgeber verpflichtete sich, einen Lohnausgleich zu zahlen. Der Arbeitgeber beantragte in de...

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