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PV-Info 5, Mai 2022, Seite 18

Änderungen der Berechnung des Altersteilzeitgeldes

Andreas Gerhartl

Der VwGH hat die bislang praktizierte Berechnung des Altersteilzeitgeldes teilweise für gesetzwidrig erachtet (vgl Gerhartl, Berechnung des Lohnausgleichs bei Altersteilzeit, PV-Info 3/2022, Seite 17 ff). Das AMS hat daraufhin in Abstimmung mit dem BMA eine umfangreiche Berechnungsunterlage erstellt, die hier auszugsweise wiedergegeben wird (die Ausführungen gelten ebenso für eine Teilpension gemäß § 27a AlVG).

Einleitung

In einer zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des BVwG wurde die vom VwGH aufgezeigte Berechnungsmethode aufgegriffen und entschieden, dass ein Sachbezug, der durch die ATZ-Vereinbarung nicht berührt wird (zB ein Dienstwagen, der weiterhin genutzt werden darf), für den Anspruch auf Altersteilzeitgeld vor Durchführung der Aliquotierung abgezogen und danach wieder hinzugerechnet werden muss (BVwG , L503 2221583-1). Diese Problematik wurde daher ebenfalls in die Unterlage mitaufgenommen.

Berechnungsmodus

An der grundsätzlichen Berechnungsweise hat sich nichts geändert. Für die Berechnung des Altersteilzeitgeldes sind zunächst ein Oberwert und ein Unterwert zu bilden. Die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen Ober- und Unterwert ist sodann als (mit der Höchstbeitragsgrundlage...

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