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Zeitraum der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit entscheidend für Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld
Die Zuverdienstgrenze ist Maßstab für die Reduzierung einer Beschäftigung während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld. Grundsätzlich gilt für den Zuverdienst das steuerrechtliche Zuflussprinzip. Während es für eine nichtselbständige Tätigkeit uneingeschränkt gilt, gibt es für Selbständige jedoch die Möglichkeit, die Einkünfte abzugrenzen. So ist es mittlerweile ständige Rechtsprechung des OGH, dass für das Überschreiten der Zuverdienstgrenze nicht vom Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte auszugehen ist, sondern vom Zeitraum der Ausübung der Tätigkeit ( und 10 ObS 127/21f).
Sachverhalt
Die Kläger bezogen (pauschales bzw einkommensabhängiges) Kinderbetreuungsgeld. In diesem Zeitraum übten sie keine Erwerbstätigkeit aus, erhielten aber in dieser Zeit Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit. Die diesen Einkünften zugrunde liegenden Leistungen wurden jedoch vor dem Zeitraum des Kinderbetreuungsgeldbezugs erbracht. S. 12Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen forderte daraufhin das bezogene Kinderbetreuungsgeld wegen Überschreitens der Zuverdienstgrenze zurück. Die von den Klägern im Anspruchszeitraum bezogenen Einkünfte wären unzweifelhaft über der ...