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Keine Mindestdauer des Krankenhausaufenthalts beim Familienzeitbonus
Das Fehlen eines gemeinsamen Haushalts spielt beim Familienzeitbonus dann keine Rolle, wenn sich das Kind aus medizinisch indizierten Gründen im Krankenhaus befindet. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der Krankenhausaufenthalt dauert. Ein Ausnahmegrund des § 2 Abs 3a FamZeitbG liegt auch dann vor, wenn die Verweildauer des erkrankten Kindes im Krankenhaus dem eines komplikationslos geborenen Kindes entspricht ().
Sachverhalt
Der Sohn des Klägers wurde am geboren. Von 15. 4. bis befand sich das Kind wegen eines Amnioninfekts in stationärer Behandlung und erhielt eine antibiotische Kombinationstherapie. Der Krankenhausaufenthalt des Kindes war medizinisch indiziert. Unstrittig betreuten und pflegten beide Elternteile das Kind während des stationären Aufenthalts im gesetzlichen Mindestausmaß von täglich durchschnittlich vier Stunden. Am beantragte der Vater die Zuerkennung eines Familienzeitbonus für 31 Tage von bis . Die ÖGK lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass infolge des Spitalsaufenthalts von Mutter und Kind bis kein gemeinsamer Haushalt bestanden habe.
Anspruchsvoraussetzungen für Familienzeitbonus
Als „Familienzeit“ iSd § 2 Abs 4 Fam...