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PV-Info 3, März 2022, Seite 1

Das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 aus Sicht der Personalverrechnung und Lohnsteuer

Michael Seebacher

Mit BGBl I 2022/10, ausgegeben am , wurde das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 kundgemacht. Dadurch ergeben sich auch im Bereich der Personalverrechnung sowie der Lohnsteuer einige Änderungen. Im Folgenden soll ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen gegeben werden.

Senkung des Einkommensteuertarifs

Herzstück des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 ist die Senkung des Einkommensteuertarifs.

Die Tarifstufe 2 (für Einkommensteile über 18.000 € bis 31.000 €) wird ab von 35 % auf 30 % und die Tarifstufe 3 (für Einkommensteile über 31.000 € bis 60.000 €) wird ab von 42 % auf 40 % gesenkt.

Erstmals findet eine Senkung des Steuertarifes unterjährig statt. Da der Einkommensteuertarif kalenderjahresbezogen ist, wird die unterjährige Senkung folgendermaßen vollzogen:

  • Der Steuersatz von 30 % ist erstmals für Lohnzahlungszeiträume ab anzuwenden, der Steuersatz von 40 % ist erstmals für Lohnzahlungszeiträume ab anzuwenden.

  • Für das Kalenderjahr 2022 wird die unterjährige Senkung des Steuersatzes durch Anwendung eines Mischsteuersatzes in Höhe von 32,5 % berücksichtigt, welcher bereits für Lohnzahlungszeiträume ab zur Anwendung gelangt. Der Arbeitgeber hat bis spätestens Ende Mai 2022 e...

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