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Erfolgsnachweis für Weiterbildungsgeld bei Wechsel der Ausbildung
Für den Anspruch auf Weiterbildungsgeld sind bei Betreiben der Weiterbildungsmaßnahme in Form eines Studiums Erfolgsnachweise erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Wechsel zwischen einem Studium und einer anderen Ausbildungsart (oder umgekehrt) erfolgt (, in Abänderung von BVwG , W218 2104756-1; vgl dazu Gerhartl, Wechsel der Ausbildung während Bildungskarenz, PV-Info 5/2016, 14 f).
Sachverhalt
Der antragstellende Arbeitnehmer hatte mit seinem Arbeitgeber für die Zeit vom bis zum Bildungskarenz vereinbart und beantragte für diesen Zeitraum Weiterbildungsgeld. Er hatte ab das Bachelorstudium Bildungswissenschaft inskribiert und am eine Ausbildung zum diplomierten „Touch for Health“-Praktiker begonnen. Dazu wurde eine Bestätigung vorgelegt, aus der die Anmeldung zu dieser Ausbildung und ein damit verbundener Lernaufwand von 16 Wochenstunden hervorging. Das AMS sprach das Weiterbildungsgeld für die Zeit vom 1. 6. bis zum zu, stellte es aber ab wegen Fehlens von Erfolgsnachweisen ein. Gegen diese Entscheidung wurde Revision an den VwGH erhoben.
Erkenntnis des VwGH
Der VwGH bestätigte die Entscheidung des AMS im Wesentlichen mit folgender Begründ...