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Dienstgeberauskunft an das Gericht bei Unterhaltsverfahren
In der Praxis erhalten Arbeitgeber des Öfteren Anfragen des Gerichts bezüglich des Einkommens eines Arbeitnehmers. Die vorliegende Entscheidung des OGH erleichtert dem Arbeitgeber den „Spagat“ zwischen Auskunftspflicht und Datenschutz zumindest in Bezug auf Unterhaltsauskünfte ().
Sachverhalt
Der unterhaltspflichtige Elternteil kam gegenüber dem Gericht seiner Auskunftsflicht nicht nach. Die zuständige Rechtspflegerin hatte ihn aufgefordert, die Einkommensunterlagen (Lohnzettel) vorzulegen. Als Folge der Weigerung ersuchte die Rechtspflegerin den Arbeitgeber um Bekanntgabe der Bezüge. Der Arbeitgeber entsprach dem Ersuchen und übermittelte das Lohnkontoblatt an das Gericht. Das Lohnkontoblatt wurde im elektronisch geführten Verfahrensregister des Bezirksgerichts gespeichert und bildete die Grundlage für die Festsetzung der Unterhaltshöhe.
Der beschwerdeführende Vater forderte die Entfernung der Unterlage aus dem Akt. Da die Mutter seiner Tochter beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sei und nach wie vor „jede Menge Ex-Kolleginnen“ kenne, nehme er an, dass nunmehr sein Gehalt in der Firma öffentlich sei. Das widerspräche dem Recht auf Geheimhaltung sc...