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Fremdkapital und Funktionsverlagerung ins Ausland
Luckhaupt (DB 2013, 255 ff.) untersucht die Frage, ob der Wert eines Transferpakts bei einer Funktionsverlagerung ins Ausland durch die Höhe des Anteils des Fremdkapitals am Gesamtkapital der Funktion beeinflusst wird. Der Autor bejaht diese Frage. Er begründet dies im Wesentlichen mit der Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen von der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Grundsätzlich steige der Wert des Transferpakts mit der Erhöhung des Anteils des Fremdkapitals am Gesamtkapital der Funktion. Begrenzt werde die Wertsteigerung des Transferpakts durch die steigenden Eigenkapitalkosten. Die Berücksichtigung der Fremdfinanzierung sei dabei aber abhängig von der angewendeten Bewertungsmethode. Problematisch ist nach Luckhaupt, dass weder der Gesetzgeber noch die Finanzverwaltung Hinweise zur Bestimmung der Höhe des Anteils des Fremdkapitals am Gesamtkapital der Funktion geben. Die Schwierigkeiten resultieren insb. daraus, dass eine (verlagerte) Funktion als organischer Teil eines Gesamtunternehmens nicht eigenständig am Kapitalmarkt Kapital aufnehmen könne. Der Autor plädiert dafür, die Grundsätze für die Bestimmung der Kapitalstruktur bei ausländischen Betriebsstätten (Dotations- und Fremdkapital)...