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Steuerpflichtige Mitarbeiterrabatte: Laufende oder sonstige Bezüge?
Seit der Neuregelung der Mitarbeiterrabatte mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118 (siehe ausführlich Prinz, Änderungen im Bereich der Steuer- und Beitragsbefreiungen, PV-Info 8/2015, Seite 14 ff), wurde immer wieder die steuerrechtliche Behandlung jener Teile der Mitarbeiterrabatte in der Lohn- und Gehaltsverrechnung zur Diskussion gestellt, die nicht steuerfrei abgerechnet werden können. Insbesondere aus der jüngeren Judikatur des VwGH ergibt sich, dass die Abgrenzung von laufenden und sonstigen Bezügen nach den allgemeinen Kriterien zu erfolgen hat und folglich die lohnsteuerliche Behandlung definiert wird.
VwGH zur Abgrenzung von laufenden und sonstigen Bezügen
Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2011/13/0015, die Thematik der Abgrenzung von laufenden und sonstigen Bezügen gründlich und für viele durchaus überraschend aufgearbeitet, indem er die Sachbezugswerteverordnung dahin gehend ausgelegt hat, dass für einen in der Verordnung als sonstiger Bezug typisierten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dennoch die allgemeinen Kriterien der Abgrenzung zwischen laufendem und sonstigem Bezug heranzuziehen sind:
„Wie der Verwaltungsgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung zur Vorschrift des § 67 Abs. 1 EStG 1988 und ihr...