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SWI 3, März 2017, Seite 175

VwGH zur Berücksichtigung ausländischer Verluste im Rahmen der Gruppenbesteuerung

Die Verluste eines ausländischen Gruppenmitglieds sind auch dann beim österreichischen Gruppenträger zu berücksichtigen, wenn das Gruppenmitglied im Ausland steuerbefreit ist.

Sachverhalt: Die mitbeteiligte österreichische GmbH ist Gruppenträgerin einer Gruppe, der eine Gesellschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) angehört. Diese Gesellschaft, die in den VAE von der Körperschaftsbesteuerung befreit ist, erzielte in den Jahren 2007 und 2008 Verluste. Streitgegenstand ist das Recht der Mitbeteiligten auf ergebnismindernde Zurechnung dieser Verluste gemäß § 9 Abs 1 KStG in den beiden Streitjahren. Das Finanzamt versagte die Verlustverrechnung in Österreich mit dem Argument, dass es zu einer doppelten Verlustverwertung komme, einmal in Österreich im Wege der Gruppenbesteuerung und einmal in den VAE, da Verluste zwar mit Gewinnen gegengerechnet werden, es aber de facto zu keiner Besteuerung der Gewinne komme. Ein „Mehr“ an Verlustwirkung in Österreich gegenüber dem ausländischen Besteuerungsregime zu erzeugen, könne nicht Zielsetzung des § 2 Abs 8 EStG sein, „wonach sich Verluste einmal, und zwar primär im Quellenstaat, auswirken sollen und Österreich Verluste nur subsidiär übernimmt“. Dem hielt das BF...

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