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SWI 3, März 2017, Seite 174

Dividenden-Stripping und Cum-/Ex-Geschäfte

Spilker (FR 2017, 138 ff) untersucht die teilweise sehr emotional diskutierte Frage der rechtsstaatlichen Grenzen für die steuerliche und steuerstrafrechtliche Würdigung von Dividenden-Stripping und Cum-/Ex-Geschäften. Sie weist darauf hin, dass die unbestritten hohen Steuerausfälle auf ein Versagen des Gesetzgebers und nicht der Steuerpflichtigen zurückzuführen sind. Die nunmehr vorgenommene „Wiedergutmachung“ durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung sei alles andere als eine Wiedergutmachung, sondern sogar eines Vertiefung des Unrechts, da sie rechtsstaatliche Grundsätze verletze. Insb sei es mit einem Rechtsstaat unvereinbar, defizitäre Gesetze zu Lasten des Steuerpflichtigen durch rechtliche Konstruktionen oder ungeschriebene zusätzliche Nachweispflichten retten zu wollen. Die führe zwar zu einer Irreversibilität des Steuerschadens, der aber vor dem Hintergrund hinzunehmen sei, dass infolge der Gewaltentrennung nur der Gesetzgeber zuständig sei, durch Gesetzesänderungen den Schaden zumindest für die Zukunft zu beseitigen. So bedauerlich dieses Ergebnis für das Staatsbudget im Nachhinein auch sei, so sei es dennoch rechtsstaatlich zwingend geboten.

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