zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 3, März 2017, Seite 174

Abwehr von hybriden Gestaltungen

Der deutsche Gesetzgeber hat im Rahmen des BEPS-Umsetzungsgesetzes und unter Berufung auf den OECD-Aktionspunkt 2 (Neutralizing Hybrid Mismatch Arrangements) § 4i dEStG geschaffen, wonach „Aufwendungen eines Mitunternehmers (...) nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden (dürfen), soweit diese Aufwendungen auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern“. Diese Regelung „gilt (aber) nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat“. Kudert/Kahlenberg (PIStB 2017, 44 ff) analysieren diese Bestimmung anhand einer Reihe von Praxisfällen dahingehend, dass der Gesetzgeber damit Besteuerungslücken schließen möchte, die sich aus der Gestaltung zur doppelten Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben ergeben. Diese Maßnahme weiche aber klar von den Empfehlungen bzw Vorgaben von OECD bzw EU ab, da die dort adressierten Vorgaben nur hybride Gestaltungen betreffen, während § 4i dEStG allein an Besteuerungskonflikte anknüpfe, die sich aus dem Sonderbetriebsvermögens-Institut ergeben.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. ...
Daten werden geladen...