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Anteiliger Familienzeitbonus doch möglich
Bisher ging der OGH davon aus, dass für den Bezug von Familienzeitbonus alle Anspruchsvoraussetzungen während des gesamten Bezugszeitraums vorliegen müssen. Bei Fehlen auch nur einer Anspruchsvoraussetzung an einzelnen Tagen verloren Väter somit den gesamten Anspruch. Vor allem das kurzzeitige Fehlen der gemeinsamen hauptwohnsitzlichen Meldung führte bisher oft zum gänzlichen Anspruchsverlust. Von diesem Alles-oder-nichts-Prinzip ist der OGH erstmals abgewichen und sprach den Familienzeitbonus für jene Tage zu, an denen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren ().
Sachverhalt
Der Kläger beanspruchte aufgrund der Geburt seines Sohnes am für den Zeitraum bis Familienzeitbonus. In diesem Zeitraum lebte der Kläger mit seiner Lebensgefährtin und seinem Sohn im Einfamilienhaus seiner Schwiegereltern. Dieses besteht nach einem Dachgeschossausbau aus zwei Wohnbereichen. Die Gemeinde ordnete diesen Wohnbereichen zwei Topnummern zu (Erdgeschoss Top Nr 1, Obergeschoss Top Nr 2). Der Kläger wohnte mit Lebensgefährtin, Kind und Großmutter im Erdgeschoss, die Schwiegereltern im Obergeschoss. Die „hauptwohnsitzliche“ Meldung des Klägers lautete auf A/1 (= Erdges...