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SWI 3, März 2017, Seite 169

EuGH: Befreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen trotz fehlender MIAS-Registrierung des Erwerbers

In seinem Urteil vom , Euro Tyre, C-21/16, hatte sich der EuGH mit den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits S. 170 zwischen der Euro Tyre BV – Sucursal em Portugal (im Folgenden: Euro Tyre) und der Autoridade Tributária e Aduaneira (Steuer- und Zollbehörde, Portugal) über die von dieser Behörde versagte Mehrwertsteuerbefreiung mehrerer Umsätze, die von Euro Tyre als innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen eingestuft wurden.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Euro Tyre ist eine portugiesische Zweigniederlassung einer Gesellschaft niederländischen Rechts, der Euro Tyre BV. Sie ist im Import und Export von Reifen verschiedener Marken sowie im Vertrieb derselben an Einzelhändler in Portugal und Spanien tätig. Auf dem spanischen Markt tätigt sie ihre Verkäufe teilweise selbst, teilweise über einen Vertriebspartner, die Euro Tyre Distribución de Neumáticos SL. Der Ausgangsrechtsstreit betrifft mehrere Verkäufe an Euro Tyre Distribución de Neumáticos, die im Zeitraum von 2010 bis 2012 getätigt wurden. Zum Zeitpunkt dieser Verkäufe war die...

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