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PV-Info 9, September 2022, Seite 9

Berufserfahrung als Kriterium für die Rot-Weiß-Rot-Karte

Andreas Gerhartl

Für die Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte spielt auch das Kriterium der ausbildungsadäquaten Berufserfahrung eine Rolle. Dafür sind auch unterjährige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern zu berücksichtigen und zusammenzurechnen ().

Sachverhalt

Für einen indischen Staatsangehörigen wurde die Zulassung als Fachkraft in einem Mangelberuf gemäß § 12a AuslBG (Rot-Weiß-Rot-Karte) für die Beschäftigung als Koch beantragt, aber abgelehnt. Der Ablehnungsbescheid wurde im Wesentlichen damit begründet, dass die erforderliche Mindestpunkteanzahl gemäß Anlage B zum AuslBG nicht erreicht wurde (von 90 maximal möglichen Punkten müssen zumindest 55 erreicht werden).

Strittig war dabei letztlich, ob Punkte nur für ein ganzes Jahr, also volle zwölf Monate, an Berufserfahrung bei einem bestimmten Arbeitgeber vergeben werden können. Diese Frage wurde letztlich an den VwGH herangetragen. Im konkreten Fall wurden Dienstzeiten von insgesamt 28 Monaten bei verschiedenen Arbeitgebern, bei denen der Antragsteller jeweils unter ein Jahr lang beschäftigt war, nicht berücksichtigt.

Erkenntnis des VwGH

Der VwGH führte dazu Folgendes aus: Aus der die Zulassungskriterien für Fachkräfte in Man...

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