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Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb wird an EU-Recht angepasst
Eine in parlamentarischer Behandlung befindliche Novelle des UWG (RV 483 BlgNR 25. GP) bezweckt die Herstellung von Unionsrechtskonformität. Als Reaktion auf ein entsprechendes Mahnschreiben der Europäischen Kommission wird mit der geplanten Änderung die Verpflichtung zur formellen Anpassung durch eine nahezu wortgetreue Umsetzung von Teilen der EU-Richtlinie betreffend unlauteren Wettbewerb nachgeholt. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird allerdings betont, dass die inhaltlichen Ziele der Richtlinie bereits von der UWG-Novelle aus dem Jahr 2007 erfasst und gemäß der Judikatur abgedeckt worden seien.