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SWI 3, März 2015, Seite 145

VwGH festigt Rechtsprechung zum Anrechnungsvortrag

DBA normieren keinen Anrechnungsvortrag, da in den Folgejahren nicht mehr die anrechnungsbegünstigten Einkünfte, sondern andere Einkünfte erfasst werden

Eine Verfassungswidrigkeit des DBA ist aufgrund des Ablehnungsbeschlusses des VfGH nicht zu erkennen

Doppelbesteuerung, die daraus resultiert, dass Staaten ihre Besteuerungsbefugnisse parallel ausüben, verstößt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nicht gegen Unionsrecht

Sachverhalt: Eine Gesellschaft bezog in den Jahren 1998 bis 2003 ausländische Einkünfte in Form von Zinsen, Lizenzen und Portfoliodividenden. Diese Einkünfte wurden sowohl in Österreich als auch im Ausland der Besteuerung unterworfen, allerdings konnte die ausländische Quellensteuer aufgrund des negativen Welteinkommens in Österreich nicht auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden. In der Folge beantragte die Gesellschaft die Anrechnung der ausländischen darauf entfallenden Quellensteuer auf die Körperschaftsteuer der Folgejahre (2004 bzw 2005). Ein solcher periodenübergreifender Anrechnungsvortrag ergebe sich aus den jeweiligen DBA und sei auch aus verfassungs- und unionsrechtlichen Gründen geboten.

Das Finanzamt verweigerte mangels Bestehens einer innerstaatlic...

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