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Europäischer Rat: Einfügung einer Missbrauchsbekämpfungsklausel in Mutter-Tochter-Richtlinie
Am wurde die Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 2011/96/EU) geändert und eine verbindliche Missbrauchsbekämpfungsklausel hinzugefügt, um Steuerumgehung und aggressive Steuerplanung durch Unternehmensgruppen zu verhindern.
Art 1 Abs 2 der Richtlinie hält nunmehr fest, dass die Mitgliedstaaten die Vorteile der Richtlinie nicht gewähren, wenn – unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände – eine unangemessene Gestaltung oder eine unangemessene Abfolge von Gestaltungen vorliegt, bei der der wesentliche Zweck oder einer der wesentlichen Zwecke darin besteht, einen steuerlichen Vorteil zu erlangen, der dem Ziel oder Zweck dieser Richtlinie zuwiderläuft. Eine Gestaltung oder eine Abfolge von Gestaltungen gilt nach Art 1 Abs 3 der Richtlinie in dem Umfang als unangemessen, wie sie nicht aus triftigen wirtschaftlichen Gründen vorgenommen wurde, die die wirtschaftliche Realität widerspiegeln. Nach Art 1 Abs 4 steht die Richtlinie der Anwendung einzelstaatlicher oder vertraglicher Bestimmungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen, Steuerbetrug oder Missbrauch nicht entgegen.
Die Änderung der Richtlinie erfolgte vor dem Hintergrund, dass einige Mitgliedstaaten einzelstaatliche o...