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EuGH: Überlassung eines Fußballstadions keine steuerfreie Grundstücksvermietung
In seinem Urteil vom , Rs C-55/14, Régie communale autonome du stade Luc Varenne, hatte sich der EuGH mit der Reichweite der Mehrwertsteuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken zu befassen. Dem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Die Régie communale autonome du stade Luc Varenne (im Folgenden: Régie) ist Betreiberin des von ihr für 6.428.579,97 Euro zuzüglich 1.350.001,79 Euro Mehrwertsteuer erworbenen Fußballstadions „Luc Varenne“. Am schloss sie mit dem Royal Football Club de Tournai ASBL (im Folgenden: RFCT) einen Vertrag, wonach der RFCT die Anlagen des Fußballstadions „Luc Varenne“ entgeltlich nutzt. Die auf den Erwerb der genannten Anlagen entfallende Mehrwertsteuer zog die Régie in vollem Umfang ab.
Im Anschluss an zwei Außenprüfungen, die in den Jahren 2004 und 2006 am Sitz der Régie durchgeführt wurden, vertrat die belgische Finanzbehörde die Auffassung, die Régie tätige in mehrwertsteuerlicher Hinsicht mehrere Arten von Umsätzen:
steuerpflichtige Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigten,
nicht in den Anwendungsbereich der Steuer fallende Umsätze, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten, zB die unentgeltliche Überlassung bestimmter Anlagen des Fuß...