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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Änderung LohnkontenVO
Mit BGBl II 2022/303, ausgegeben am , wurde die LohnkontenVO (wiederum) geändert. Folgende Informationen müssen nunmehr zusätzlich in das Lohnkonto aufgenommen werden:
Umstand, ob ein freiwilliger Lohnsteuerabzug durch den (ausländischen) Arbeitgeber (ohne lohnsteuerrechtliche Betriebsstätte in Österreich) nach § 47 Abs 1 lit b EStG vorgenommen wird.
Ausweis der steuerfreien Teuerungsprämie nach § 124b Z 408 EStG und in welcher Höhe davon sie aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift iSd § 68 Abs 5 Z 1 bis 7 EStG geleistet wurde. Es empfiehlt sich daher, bei Abrechnung von abgabenfreien Teuerungsprämien präventiv bereits jetzt zwei verschiedene Lohnarten zu verwenden.
PV-Info wird Sie informieren, sobald die neuen Jahreslohnzettelformulare vorliegen.
Sonderfreistellung für Schwangere – aktueller Stand
Mit BGBl I 2022/87, ausgegeben am , wurde die Sonderfreistellung für Schwangere an eine Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Soziales geknüpft. Daraus ergibt sich für aktuell oder künftig schwangere Arbeitnehmerinnen, die Arbeiten mit Körperkontakt (zB Friseurinnen, Stylistinnen, Kosmetikerinnen, Piercerinnen und Tätowiererinnen, Masseurinnen, Physiotherapeutinnen, Kindergärtnerinnen, Lehrerinnen mit notwendigem Körper...