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AR aktuell 5, Oktober 2020, Seite 1

Editorial

Ein Pfeifen im Walde?

Stefan Menhofer

Liebe Leserinnen und Leser,

Hand aufs Herz: Können Sie die Richtlinie (EU) 2019/1937 auf Anhieb inhaltlich zuordnen? Hinter dieser Norm verbirgt sich ein – auf europäischer Ebene – geradezu revolutionärer Rechtsakt: Konkret geht es um den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Gemeint sind damit sogenannte „Whistleblower“, im Deutschen auch als „Hinweisgeber“ bezeichnet. Der harte Kern der Richtlinie betrifft die verpflichtende Einrichtung von (unternehmens)internen und externen bzw behördlichen Meldekanälen. Der direkte Weg an die Öffentlichkeit via Medien ist bewusst als letzter Ausweg konzipiert.

Derzeit gibt es nur in zehn EU-Staaten einen umfassenden, gesetzlich institutionalisierten Rahmen für den Schutz von Informanten. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen überdeutlich, dass der Welt manch unzweifelhaft verbrecherische Machenschaften ohne Preisgabe von Insiderwissen verborgen geblieben wären. Steter Tropfen höhlt den Stein, und so tragen vermeintlich „undichte“ Stellen zu mehr Transparenz bei. Schonungslos offenbaren diese Hinweise wirtschaftskriminelle Abgründe. Kurzum: Es gibt viele gute Gründe, Hinweisgeber vor bestenfalls unangenehmen bis exi...

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