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PV-Info 2, Februar 2021, Seite 2

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2020

Michael Seebacher

Mit , 2020-0.804.786, BMF-AV 2020/194, wurden die gesetzlichen Änderungen aufgrund des 3. COVID-19-Gesetzes (BGBl I 2020/23), des 18. COVID-19-Gesetzes (BGBl I 2020/44), des 19. COVID-19-Gesetzes (BGBl I 2020/48), des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 – KonStG 2020 (BGBl I 2020/96), des Bundesgesetzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, des Einkommensteuergesetzes 1988, des Kommunalsteuergesetzes 1993, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes und des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (BGBl I 2020/54), des COVID-19-Förderprüfungsgesetzes (BGBl I 2020/44), des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes – COVID-19-StMG (BGBl I 2021/3), der Änderung der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2020/221) sowie höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtabellen eingefügt. Im Folgenden werden die für die Personalverrechnung relevanten, wesentlichen Änderungen aus dem LStR-Wartungserlass 2020 dargestellt.

Steuerbefreiungen

Leistungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds (Rz 30 LStR)

Zuschüsse und sonstige Leistungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds (§ 22a AÜG) sind steuerfrei nach § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG und stellen kein E...

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