Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 5, Mai 2012, Seite 188

Pensionskassenreform

Ziel der als Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebrachten Pensionskassenreform ist eine Optimierung des Pensionskassensystems entsprechend den Erfahrungen der letzten Jahre: Das Pensionskassensystem soll für die Zukunft attraktiver gemacht werden und eine bessere Absicherung der Erwartungen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten bewirken. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Belebung des Wettbewerbs zwischen den Pensionskassen und auch gegenüber anderen Vorsorgeprodukten sowie auf eine verbesserte Information der Anwartschafts- und Leistungsberechtigen gelegt werden.

Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen im PKG und im BPG dargestellt.

1. Änderungen im Pensionskassengesetz

1.1. Lebensphasenmodell

Anwartschaftsberechtigte sollen eine Wahlmöglichkeit zwischen risikoreicheren und risikoärmeren Veranlagungsmodellen haben. Innerhalb von drei Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (im Folgenden: VRG) sollen daher fünf Subveranlagungsgemeinschaften (im Folgenden: Sub-VG) gebildet werden können, in denen unterschiedliche Veranlagungsstrategien verwendet werden (§ 12 Abs. 6 PKG).

Sofern die Pensionskasse mehrere VRG oder Sub-VG mit unterschiedlichen Veranlagungsstrategien anbietet und dies im Pensionskassenvertr...

Daten werden geladen...