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EU-Rat/EU-Kommission: Schwierigkeiten bei der Einführung der Finanztransaktionssteuer
Am hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer (FTS) vorgelegt. Durch die FTS soll der Finanzsektor, wie vorgeschlagen, angemessen an den Kosten des Wiederaufbaus der Wirtschaft und der Stärkung der öffentlichen Finanzen der teilnehmenden Mitgliedstaaten beteiligt werden. Das jährliche Steueraufkommen wird auf 30 bis 35 Mrd. Euro bzw. 0,4 bis 0,5 % des Bruttosozialprodukts der teilnehmenden Mitgliedstaaten geschätzt. Vorgeschlagen wurden eine Harmonisierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und die Festlegung von Mindeststeuersätzen für alle Transaktionen auf (sekundären) Finanzmärkten, sofern wenigstens eine Partei (Finanzinstitute) in den beteiligten Mitgliedstaaten an der Transaktion beteiligt ist oder die Finanzinstrumente in den teilnehmenden Mitgliedstaaten emittiert wurden. Die vorgesehenen Mindeststeuersätze beliefen sich auf 0,1 % für den Handel mit Aktien und Wertpapieren und 0,01 % für Derivatekontrakte wie etwa Optionen, Terminkontrakte, Differenzkontrakte und Zinsswaps.
In der Zwischenzeit hat Großbritannien die Rechtmäßigkeit der Ratsentscheidu...