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Wochengeldanspruch aufgrund von vorzeitigem Mutterschutz während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld
Entscheidungsanmerkung zu 10 ObS 77/11p
Der OGH beschäftigte sich in der oben genannten Entscheidung erstmals mit der Frage, ob bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld Anspruch auf Wochengeld aufgrund eines individuellen Beschäftigungsverbots gem. § 3 Abs. 3 MSchG besteht.
1. Sachverhalt
Die Dienstnehmerin befand sich nach der Geburt ihres ersten Kindes in Karenz und bezog Wochengeld sowie im Anschluss daran Kinderbetreuungsgeld. Während ihrer Karenz wurde sie neuerlich schwanger. Ein ärztliches Zeugnis bescheinigte ihr ein individuelles Beschäftigungsverbot gem. § 3 Abs. 3 MSchG, wonach bei Fortdauer jeder Beschäftigung das Leben und die Gesundheit der Mutter und des Kindes gefährdet wären, wobei die Dauer der Gefährdung bis zum Beginn der gesetzlichen Schutzfrist besteht.
Unter Vorlage dieses amtsärztlichen Zeugnisses beantragte die werdende Mutter bei der zuständigen GKK die Gewährung des vorzeitigen Wochengeldes.
Die GKK lehnte diesen Antrag allerdings mit Bescheid ab und begründete dies damit, dass im konkreten Fall mangels Vorliegens einer Beschäftigung mit Arbeitsverpflichtung die Voraussetzungen für die Gewährung eines vorzeitigen Wochengeldes nicht erfüllt seien.
Die Kinderbetreuungsgeldbezieherin erhob gegen diesen Bescheid Klage.