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Entsendung oder Arbeitskräfteüberlassung – ein Kurzüberblick
Gerade aufgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit den Bestimmungen zum Lohn- und Sozialdumping ist im Bereich der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern die Frage der Abgrenzung zwischen den Beschäftigungsformen von grundlegender Bedeutung. Zu differenzieren ist dabei zwischen der Arbeitnehmerentsendung auf werkvertraglicher Basis und der Arbeitskräfteüberlassung, welcher grundsätzlich eine Überlassungsvereinbarung zwischen ausländischem Überlasser und inländischem Beschäftiger zugrunde liegt. Probleme ergeben sich jedoch nicht nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, sondern auch – aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Bestimmungen – im innerstaatlichen Bereich. Aufgrund der Abgrenzung ergeben sich verschiedene Pflichten für inländische und ausländische Unternehmen, abhängig von der jeweiligen Form der Beschäftigung. Der nachfolgende Artikel soll einen kurzen Überblick über die wesentlichen Unterscheidungskriterien anhand aktueller Judikatur geben.
Die Bestimmungen zum Lohn- und Sozialdumping und zur Ausländerbeschäftigung (LSD-BG, AÜG, AuslBG) unterscheiden grundsätzlich zwischen Arbeitskräfteüberlassung und Arbeitnehmerentsendung. An diese Untersc...