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SWI 10, Oktober 2013, Seite 431

Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach Wegzug

Hat der Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich der aktuellen Fassung des Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz seine Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegt, hat dies nicht zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts an dem in der Beteiligung steuerverfangenen Wertzuwachs geführt und hat daher auch nicht den für die Wegzugsbesteuerung maßgebenden Tatbestand erfüllt.

Wird in der Folge eine Umwandlung der operativ tätigen GmbH in eine Kommanditgesellschaft vorgenommen, so geht damit die Kapitalbeteiligung unter und wird im Ergebnis gegen die Mitunternehmerbeteiligung eingetauscht. Allerdings ist angesichts des für Mitunternehmerschaften geltenden Transparenzprinzips das „Eintauschobjekt“ nicht das immaterielle Wirtschaftsgut „KG-Anteil“, sondern es sind dies die diesem Anteil zugrunde liegenden anteiligen Sachgüter der KG, die in Anwendung des UmgrStG in die Hände des Rechtsnachfolgers (des seinerzeitigen Gesellschafters der umgewandelten GmbH; Rz. 421 UmgrStR) übergehen und mit den Buchwerten fortzuführen sind.

Die beim Rechtsnachfolger nunmehr weiterhin in den übernommenen materiellen und immateriellen Sachgütern des KG-Betriebsvermögens steuerverfangenen Wertzuwächse bleiben da...

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