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SWI 11, November 2018, Seite 564

EuGH: Vorsteuerabzug für Zweigniederlassungen

Der TGE Gas Engineering GmbH, C-16/17, über ein Vorabentscheidungsersuchen des portugiesischen Tribunals Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa) (Schiedsgericht für Steuerangelegenheiten [Zentralstelle für das Verwaltungsschiedsverfahren]) entschieden. Das Ersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der TGE Gas Engineering GmbH – Sucursal em Portugal (iwF: TGE Sucursal em Portugal) und der Autoridade Tributária e Aduaneira (Steuer-und Zollbehörde, Portugal; iwF: ATA) über deren Versagung der Mehrwertsteuerbefreiung im Zusammenhang mit der Weiterberechnung von Kosten einer Agrupamento complementar de empresas (wirtschaftliche Interessenvereinigung; iwF: WIV).

Der TGE Gas Engineering GmbH mit Sitz in Bonn (iwF: TGE Bonn), einer Gesellschaft deutschen Rechts, wurde in Portugal als gebietsfremdem Unternehmen ohne feste Niederlassung zur Durchführung eines einzelnen Rechtsgeschäfts, nämlich des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen, eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. TGE Sucursal em Portugal wurde in Portugal als gebietsfremdes Unternehmen mit fester Niederlassung in Form einer Zweigniederlassung eingetragen, und ihr w...

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