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Die neue Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016
Im Zuge der im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2015/2016, BGBl I 2015/118, neu gefassten Regelung des § 103 Abs 1 bzw Abs 1a EStG zur Zuzugsbegünstigung von Personen aus Wissenschaft, Forschung, Kunst oder Sport wurde auch die im Gesetzestext enthaltene Verordnungsermächtigung erweitert: Neben der Festlegung, wann ein Zuzug aus dem Ausland dem öffentlichen Interesse dient, wurde das BMF dabei auch ermächtigt, zu verordnen, dass die durchschnittliche Steuerbelastung der begünstigten Person vor dem Zuzug auch nach dem Zuzug nach Österreich anwendbar bleibt, sofern diese nicht die 15 %-Grenze unterschreitet (vgl Vrignaud, Steuerreformgesetz 2015/2016: Änderungen im Bereich Einkommensteuer, PV-Info 8/2015, Seite 6 ff).
Die neuen Vorschriften
Am wurde in BGBl II 2016/261 die neue Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 (ZBV 2016) veröffentlicht, die die bis dahin geltende einschlägige Verordnung BGBl II 2005/102 ersetzt. Erklärtes Ziel der ZBV 2016 ist es, einerseits die Verfahren zur Erteilung von Zuzugsbegünstigungen zu vereinfachen bzw zu beschleunigen sowie die Entscheidung, ob die Begünstigung gewährt wird oder nicht, durch eine nähere Festlegung des Ermessensbereichs einheitlicher und transparenter erscheinen zu lassen. Andererseits soll das Erfordernis der Erst...