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Personalverrechnungsrelevante Themen des Arbeitsprogramms der Bundesregierung 2017/2018
Beschäftigungsbonus: Ab sollen Arbeitgebern, die zusätzliche Jobs schaffen, in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten erstattet werden. Dies gilt für jene Beschäftigte, die der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH.
Der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, die bei Neueinstellung bereits über 50 Jahre alt sind, soll gelockert werden (Änderung des § 105 Abs 3b letzter Satz ArbVG ab ).
AUVA-Zuschuss: Für alle Betriebe bis zu 10 Mitarbeitern soll der Zuschuss von 50 % auf 75 % der Entgeltfortzahlung steigen.
Arbeitszeitflexibilisierung und Mindestlohn: Sofern die Sozialpartner bis zum kein Paket zur Arbeitszeitflexibilisierung vereinbaren, wird die Regierung im dritten Quartal einen eigenen Vorschlag beschließen. Wird zum Thema „Mindestlohn von 1.500 €“ mit den Sozialpartnern im ersten Halbjahr kein „Stufenplan“ vereinbart, wird auch diesbezüglich eine gesetzliche Regelung beschlossen.
Arbeitnehmerschutz und Arbeitsinspektorate: Ein konkreter Vorschlag, beispielsweise zur Reduktion von Meldepflichten nach dem AZG, soll Mitte des Jahres vorliegen.
Vereinfachung bei Mehrfachversicherung: Es soll eine automatische Differenz...