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PV-Info 2, Februar 2022, Seite 20

Verbot religiöser Zeichen am Arbeitsplatz – die Entscheidungen in den Rs WABE und MH Müller Handel

Erwin Fuchs

Die Frage, ob Arbeitgeber in Europa das Tragen von Kopftüchern verbieten können, hat die Gerichte bereits in der Vergangenheit beschäftigt. In den neuesten Entscheidungen des EuGH wird erfreulich klar, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine zulässige Einführung eines „Kopftuchverbots“ bzw eines Neutralitätsgebots im Unternehmen zu gewährleisten.

Rechtssache WABE ( WABE, C-804/18)

WABE e. V. (im Folgenden: WABE) betreibt eine große Anzahl von Kindertagesstätten in Deutschland, die mehr als 600 Arbeitnehmer beschäftigen und etwa 3.500 Kinder aufnehmen. Der Verein erklärt, überparteilich und überkonfessionell zu sein.

Im März 2018 erließ WABE die „Dienstanweisung zur Einhaltung des Neutralitätsgebots“, die in seinen Einrichtungen zur Anwendung kommen sollte. Laut dieser Dienstanweisung „ist [WABE] überkonfessionell und begrüßt ausdrücklich die Religions- und Kulturvielfalt. Um eine individuelle und freie Entwicklung der Kinder im Hinblick auf Religion, Weltanschauung und Politik zu gewährleisten, sind die Mitarbeiter […] dazu angehalten, das geltende Neutralitätsgebot gegenüber Eltern, Kindern und anderen Dritten strikt einzuhalten. [WABE] verfolgt diesen gegen...

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