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SWI 11, November 2018, Seite 522

Bilaterale Vereinbarung zum Austausch länderbezogener Berichte zwischen Österreich und den USA ist in Kraft

Die zuständigen Behörden Österreichs und der USA haben am eine Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte abgeschlossen (im Folgenden: CbC-CAA). Das CbC-CAA

Die Vereinbarung gilt für Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne, die nach dem beginnen. Ein erster Austausch von Berichten hat bereits stattgefunden.

Als Teil des OECD-BEPS-Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung haben die Verpflichtung zur Erstellung länderbezogener Berichte und ihr Austausch zum Ziel, die Transparenz für Steuerverwaltungen zu erhöhen sowie sicherzustellen, dass die Steuerpflichtigen den Verrechnungspreisanforderungen folgen. Diese Verpflichtung stellt einen Mindeststandard dar und ist daher sowohl von Österreich als auch von den USA zwingend umzusetzen. Für Österreich ist die Umsetzung zudem auch aufgrund der Änderung der Amtshilferichtlinie (RL 2016/881/EU vom zur Änderung der RL 2011/16/EU) verpflichtend. Die Umsetzung erfordert sowohl inner-...

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