Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilaterale Vereinbarung zum Austausch länderbezogener Berichte zwischen Österreich und den USA ist in Kraft
Die zuständigen Behörden Österreichs und der USA haben am eine Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte abgeschlossen (im Folgenden: CbC-CAA). Das CbC-CAA
ist derzeit auf der IRS-Webseite abrufbar (https://www.irs.gov/businesses/country-by-country-reporting-jurisdiction-status-table) und
wird auch auf der BMF-Homepage veröffentlicht werden (in deutscher und englischer Fassung).
Die Vereinbarung gilt für Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne, die nach dem beginnen. Ein erster Austausch von Berichten hat bereits stattgefunden.
Als Teil des OECD-BEPS-Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung haben die Verpflichtung zur Erstellung länderbezogener Berichte und ihr Austausch zum Ziel, die Transparenz für Steuerverwaltungen zu erhöhen sowie sicherzustellen, dass die Steuerpflichtigen den Verrechnungspreisanforderungen folgen. Diese Verpflichtung stellt einen Mindeststandard dar und ist daher sowohl von Österreich als auch von den USA zwingend umzusetzen. Für Österreich ist die Umsetzung zudem auch aufgrund der Änderung der Amtshilferichtlinie (RL 2016/881/EU vom zur Änderung der RL 2011/16/EU) verpflichtend. Die Umsetzung erfordert sowohl inner-...