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Rückwirkende Steuergesetze und EMRK
Meindl (StuW 2013, 143 ff.) vergleicht die Rechtsprechung des EGMR und des BVerfG zu der Frage, ob rückwirkende Steuergesetze zulässig sind. Während das BVerfG zumindest versuche, eine Trennung zwischen echten und unechten Rückwirkungen vorzunehmen, und regelmäßig nur echte Rückwirkungen als verfassungswidrig einstuft, geht der EGMR methodisch anders vor. Für Meindl zeige die Rechtsprechung des EGMR, dass man ohne Bezugnahme auf die fragwürdige Unterscheidung zwischen echten und unechten Rückwirkungen dennoch zu sinnvollen und methodisch besser begründeten Ergebnissen kommt. Der methodische Unterschied des EGMR liege insbesondere darin, dass er nach der Prüfung der Anwendbarkeit der Eigentumsfreiheit, die er bejaht, in einem zweiten Schritt die Frage nach möglichen Rechtfertigungsgründen und in einem dritten Schritt die Frage nach der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stellt. Dem Autor ist darin zustimmen, dass eine solches Vorgehen zwar oft nicht zu anderen, aber regelmäßig zu besser begründeten Ergebnissen führt.