Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerung grenzüberschreitender Rentenleistungen
Besteuerungsbefugnisse bei grenzüberschreitenden Rentenleistungen richten sich allein nach dem DBA-Recht. Wünsche/Knörzer (IStR 2013, 344) untersuchen vor diesem Hintergrund die steuerliche Behandlung von Rentenleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland und nehmen dabei insbesondere auf das Verhältnis zu Österreich Bezug. Ein solches Verhältnis zu Österreich kann sich insbesondere ergeben, wenn ein früher in Deutschland tätiger Arbeitnehmer später nach Österreich wegzieht oder im umgekehrten Fall ein früher in Österreich tätiger Arbeitnehmer später nach Deutschland wegzieht. Die Autoren weisen darauf hin, dass das System bei Rentenleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung regelmäßig konsistent ist, weil durch die Anwendung des Kassenstaatsprinzips jenem Staat, der die Rentenbeiträge zum Abzug zugelassen hat, später unabhängig vom Ansässigkeitsstaat des Rentenempfängers das Besteuerungsrecht zukommt. Dies gilt auch im Verhältnis zwischen Österreich und Deutschland. Anderes gilt jedoch bei Betriebspensionen, die nach der auch in Art. 18 OECD-MA vorgesehenen Regelung immer nur im Ansässigkeitsstaat des Rentenempfänge...