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Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für fiktiven Zinsabzug auf Eigenkapital
Hasenberg (Blog Handelsblatt ) berichtet, dass die EU-Kommission am einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht hat, der die steuerliche Abzugsfähigkeit fiktiver Zinsen auf den Eigenkapitalzuwachs in Verbindung mit einer Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen vorsieht (Debt-Equity Bias Reduction Allowance Directive – DEBRA-Richtlinie). Die Mitgliedstaaten sollen die Regelungen bis Ende 2023 umsetzen, die erstmalige Anwendung der Regelungen ist ab dem vorgesehen, wobei eine bis zu zehn Jahre dauernde Übergangsvorschrift für Länder vorgesehen ist, die bereits einen fiktiven Eigenkapitalzinsabzug im nationalen Recht einräumen. Derzeit sei noch nicht absehbar, ob der Entwurf die nötige Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten im Rat erreicht und welche Änderungen allenfalls noch vorgenommen werden.