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Vermietung von virtuellem Land im Rahmen eines Online-Spiels
Luther/Zawdosky (Kluwer Taxblog ) analysieren das Urteil des BFH vom , V R 38/19, wonach die Vermietung von virtuellem Land im Rahmen eines Online-Spiels nicht umsatzsteuerbar ist. Der BFH hat damit die Ansicht der Vorinstanz (FG Köln , 8 K 1565/18) verworfen, dass die Vermietung von virtuellem Land im Rahmen des Online-Spiels „Second Life“ gegen die virtuelle Währung „Linden Dollar“, die auf einer speziellen Tauschbörse gegen US-Dollar eingetauscht werden kann, eine sonstige Leistung gegen Entgelt darstellt. Das FG Köln habe zwar zutreffend einen Leistungsaustausch angenommen, allerdings den Gegenstand des Leistungsaustauschs und die daran beteiligten Parteien unzutreffend bestimmt. Nicht die spielinterne Vermietung von virtuellem Land bei einem Online-Spiel, sondern der Umtausch der Spielwährung als vertragliches Recht in ein gesetzliches Zahlungsmittel über eine von der Spielebetreiberin verwaltete Börse stelle die steuerbare Leistung dar. Erst der Umtausch des Spielgelds in US-Dollar über die spieleigene Tauschbörse stellt eine sonstige Leistung des Klägers an den Spielebetreiber dar.