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EuGH: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Reparatur und Wartung von Aufzügen
Im Urteil vom , DSR – Montagem e Manutenção de Ascensores e Escadas Rolantes SA, C-218/21, ging es um Fragen des portugiesischen Supremo Tribunal Administrativo (Oberstes Verwaltungsgericht) über die Auslegung von Anhang IV Nr 2 der MwStSyst-RL bezüglich der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes iZm von DSR erbrachten Dienstleistungen der Reparatur und Wartung von Aufzügen. DSR ist eine Gesellschaft, die Aufzüge, Lastenaufzüge und Rollsteige herstellt und auch Dienstleistungen der Reparatur und Wartung von Aufzügen erbringt. Im Jahr 2007 wandte sie auf die von ihr erbrachten Dienstleistungen der Umgestaltung und Reparatur von Aufzügen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz an und stellte die im Rahmen dieser Leistungen eingebauten Materialien zum Mehrwertsteuer-Normalsatz in Rechnung. Im Anschluss an eine Steuerprüfung im Jahr 2011 stellte die Steuerverwaltung fest, dass DSR zu Unrecht den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf diese Dienstleistungen angewandt habe.
Die nach dieser Steuerprüfung erlassenen Steueränderungsbescheide wurden von DSR vor dem Verwaltungs- und Finanzgericht Porto angefochten, das der Klage stattgab. Dieses Gericht führte dabei ua aus, dass die Aufzüge integraler B...