Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 10, Oktober 2018, Seite 22

BMF zur Outbound-Pensionsabfindung

Petra Vrignaud

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt, zu welchem im Rahmen des Express-Antwort-Service (EAS) eine BMF-Auskunft erging, geht es um die Frage der DBA-mäßigen Zuordnung von Pensionsabfindungen. Konkret handelte es sich dabei um einen ehemaligen Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, welchem – aus Anlass der Auflösung seines Dienstverhältnisses – eine einmalige Abfindung seiner bestehenden Pensionsansprüche gezahlt wurde. Wie den Ausführungen des BMF zu entnehmen ist, erfolgte die Zahlung dabei offenbar zu einem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige zum einen das gesetzliche Pensionsalter noch nicht erreicht und zum anderen zwischenzeitlich seine steuerliche Ansässigkeit im Sinne des DBA CSSR von Österreich in die Slowakei verlagert hatte (EAS 3400 vom ).

Versteuerung von Pensionsabfindungen

Gemäß Art 18 DBA CSSR, welches bis zum Ergehen eines eigenen Abkommens weiterhin im Verhältnis zur Slowakei gilt, dürfen „Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen“ nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden, wobei unter dem Begriff – nach dem Wortlaut des OECD-Kommentars zu Art 18 OECD-MA – nicht nur laufende, sondern auch einmalige Pensionszahlungen (Abfindungen) zu verstehen sind. Eine Einschr...

Daten werden geladen...