Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit Progressionseinkünften
Dass im Ausland erzielte Einkünfte, die dort auch ordnungsgemäß versteuert wurden, bei steuerlicher Ansässigkeit (das heißt Wohnsitz bzw Mittelpunkt der Lebensinteressen) in Österreich auch hierzulande steuerlich von Relevanz (nämlich progressionserhöhend) sein können, ist den Abgabepflichtigen vielfach nicht bewusst. Im vorliegenden Erkenntnis hatte sich das BFG mit der daraus entstehenden Frage der Abgabenhinterziehung genauer auseinanderzusetzen ().
Sachverhalt
Konkret ging es um einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen, der fallweise (jährlich, allerdings zeitlich jeweils auf einige wenige Wochen begrenzt) einer nichtselbständigen Tätigkeit in Deutschland nachging. Nach Auskunft des deutschen Arbeitgebers S. 21 wären die daraus erzielten Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen „ausschließlich in Deutschland zu versteuern“. Die Steuer wurde ordnungsgemäß in Deutschland entrichtet. Der Arbeitnehmer vertraute der Aussage des Arbeitgebers; eine weitere Überprüfung bzw Offenlegung in seiner österreichischen Abgabenerklärung erfolgte nicht.
Erst durch eine im Rahmen des Automatic Exchange of Information den österreichischen Behörden zugegangene, ...