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Familienleistungsanspruch eines im Ausland lebenden haushaltsführenden Elternteils
Das BFG hat sich in einer Reihe von Erkenntnissen mit der Frage des vorrangigen Familienleistungsanspruchs des in einem anderen Mitgliedstaat der EU (des EWR oder in der Schweiz) lebenden, haushaltsführenden Elternteils gegenüber dem in Österreich erwerbstätigen Elternteil auseinandergesetzt (; , RV/7102814/2017; , RV/7101954/2016).
Die Beihilfenwerberin, Staatsbürgerin eines Mitgliedstaates der EU (des EWR oder der Schweiz), war im verfahrensrelevanten Zeitraum in Österreich nichtselbständig erwerbstätig und zum Aufenthalt berechtigt. Das anspruchsvermittelnde minderjährige Kind war im betreffenden Zeitraum bei seinem Vater und nach dessen Ableben bei seinen Großeltern im Heimatstaat der Beihilfenwerberin haushaltszugehörig. Die Kindesmutter hat in ihrem Heimatstaat keine Familienleistungen bezogen, auch nicht beantragt.
S. 18Unionsrechtliche Grundlagen
Der Sachverhalt fällt zweifellos in den Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004. Gemäß Art 2 VO (EG) 883/2004 gilt diese Verordnung für die Beihilfenwerberin, den haushaltsführenden Elternteil und das beihilfenvermittelnde Kind, da diese ebenfalls Unionsbürger sind. Das Unionsrecht regelt im Zusammenhang mit...