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Häufige Krankenstände und Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit
Erhebliche Krankenstände mit negativer Zukunftsprognose rechtfertigen eine Arbeitgeberkündigung. Wird eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit vom Arbeitnehmer angefochten und ergibt sich aus dem berufskundlichen Gutachten, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zeit keinen neuen Arbeitsplatz erlangen können wird, so kann der Arbeitgeber persönliche oder betriebliche Gründe vorbringen und glaubhaft machen. Das Gericht hat letztlich eine Interessenabwägung vorzunehmen. Dabei gelten auch lange Krankenstände als persönliche Gründe zur Rechtfertigung der Kündigung durch den Arbeitgeber. Jüngst hatte sich der OGH mit der Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit zu beschäftigen, bei der der persönliche Kündigungsgrund erheblicher Krankenstände zu prüfen war ().
Sachverhalt
Im vorliegenden Fall war der klagende Arbeitnehmer 2013 122 Kalendertage im Krankenstand. Nach einem betriebsinternen Wechsel des Arbeitsplatzes und einer kurzfristigen Besserung im Jahr 2014 kam es 2015 bis zum Oktober zu weiteren 112 Kalendertagen Krankenstand. Der Kläger, der im Bereich der Waschanlage tätig war, wies auf bleibende Beeinträchtigungen der Hebeleistungen (maximal 5 kg) u...